Das zentrale Thema, das die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
im Zusammenhang mit der Altpapierentsorgung bewegt, ist die Frage der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen von Altpapier im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG. Zugespitzt lautet die Frage: Hat ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger angesichts der sich in den letzten Monaten verfestigenden Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe überhaupt noch eine Möglichkeit, eine gewerbliche Sammlung unter Hinweis auf entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen zu untersagen?
Die Probleme, die der Rechtsrahmen für gewerbliche Sammlungen in seiner gegenwärtigen Auslegung durch die Rechtsprechung den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und damit den Abfallgebührenzahlern schafft, sind evident. Sie sind nicht neu, auch wenn sie als Folge des gegenwärtigen Altpapierpreises qualitativ und quantitativ eine neue Dimension erreicht haben. Bereits im Herbst 2005 haben die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände die Umweltministerkonferenz auf die ihrer Auffassung nach unzureichenden Möglichkeiten einer Untersagung einer gewerblichen Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger hingewiesen und eine Anpassung des Rechtsrahmens gefordert. Diese Forderung hat auch Eingang gefunden in das Positionspapier des Deutschen Landkreistages zur Zukunft der Abfallwirtschaft vom 16.11.2005.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 04 / 2008 (September 2008) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Ralf Bleicher |
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