Rücknahmepflicht für Verkaufsverpackungen (§ 6 VerpackV)
Die Medien sind voll von Berichten über das sogenannte "Dosenpfand", das - entgegen dieser vereinfachten Bezeichnung - nicht nur Dosen, sondern allgemein Einweggetränkeverpackungen betrifft (vgl. § 8 Abs. 1 VerpackV). Genauso wichtig für Hersteller und Händler, aber bisher weniger diskutiert als die Frage der Pfanderhebungspflicht ist die Rücknahmepflicht für Verkaufsverpackungen (§ 6 VerpackV). In der Praxis stellen sich hierbei eine Reihe von Zweifelsfragen bei der Normanwendung der Verpackungsverordnung. Kernpunkt des Problemkreises ist dabei die Frage, welche Verkaufsverpackung der Hersteller zurücknehmen muss und welche er ablehnen darf. Diese kurze Untersuchung soll helfen, an diesem Punkt Licht in das Dunkel der Verpackungsverordnung zu bringen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Recht der Abfallwirtschaft 05/2003 (Oktober 2003) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Prof. Dr. Martin Dippel Daniela Deifuß-Kruse |
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