Änderung des kommunalen Unternehmensrechts vom 27. Januar 2003
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des kommunalen Unternehmensrechts vom 27. Januar 2003 steht den Kommunen in Niedersachsen - wie schon zuvor in den Ländern Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt - die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) als zusätzliche Rechtsform kommunaler Betätigung zur Verfügung. Im Folgenden werden zunächst die Grundstrukturen des kommunalen Anstaltsrechts unter Hervorhebung landesrechtlicher Besonderheiten sowie die steuerliche Behandlung der AöR dargestellt. Anschließend wird das Verhältnis der AöR zu ihrem Träger vor dem Hintergrund der neuen niedersächsischen Regelung näher beleuchtet. Schließlich gehen die Autorinnen der Frage nach, wie sich die Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung auf die vergaberechtliche Stellung der AöR auswirkt.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | Recht der Abfallwirtschaft 05/2003 (Oktober 2003) |
| Seiten: | 7 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | RAin Katrin Jänicke RAin Kora Betz |
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