WRRL: Ausnahmefälle werden zur Regel - Fristverlängerungen und geringere Umweltziele nach Art. 4 der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Die Mehrheit der Gewässer in Deutschland wird bis 2015 nicht die zentralen Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreichen. Viele Bundesländer werden daher eine Verlängerung der Frist bei der EU beantragen. Es stellt sich die Frage, wie Ausnahmen nachvollziehbar und gesetzeskonform begründet werden können.

1. Einführung
2. Ausnahmen in der EG-Wasserrahmenrichtlinie
3. Wann können Kosten als unverhältnismäßig hoch gelten?
3.1. Die  Frage  der  Vergleichsmaßstäbe
3.2. Die Frage nach Schwellenwerten
4. Vorhandene Methodiken
4.1. Kosten-Nutzen-Abwägungen
4.2. Kosten-Wirksamkeits-Abwägungen
4.3. Abwägungen zwischenBelastung und Zahlungsfähigkeit von Kostenträgern
5. Begründungsstrategien
6. Ablauf der Ausnahmenprüfung
7. Notwendige weitere Schritte und offene Fragen



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall (05/2008) (Juni 2008)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Dr. Bernd Klauer
Dr. Johannes Schiller
Dr. Melanie Mewes
Dr. Katja Sigel
M.Sc. Economics Britta Pielen
 
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