Klimaschutzrecht gibt es auf völker-, europa- und nationalrechtlicher Ebene. Völkerrechtlich ist das Kyoto-Protokoll relevant, welches unter anderem die handelbaren Emissionsrechte einführt. Dem folgt europarechtlich die Richtlinie 2003/87/EG; sie bestimmt, das Handelssystem zum 1.1.2005 in den Mitgliedstaaten einzuführen; bis zum 3.12.2003 waren verschiedene Umsetzungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten durchzuführen; der nationale Zuteilungsplan war bis zum 31.3.2004 nach Brüssel zu melden.
Der Emissionshandel ist nur ein Instrument zur Verbesserung des Klimaschutzes. Er ist Teil des umweltrechtlich sehr ambitionierten Programms der Bundesregierung. Sie hat am 5.12.2007 ein Maßnahmenpaket des integrierten Energie- und Klimaprogramms mit 14 Vorhaben beschlossen. Die Bundesregierung arbeitet ersichtlich sehr intensiv daran, Verbesserungen für das Klima zu erreichen. Das reicht aber wohl nicht aus, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen. Eine Anpassungsstrategie ist zu fordern.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | EurUP 03/2008 (Juli 2008) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Professor Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine |
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