Emissionshandel II - Beiträge der Bioenergie

In den letzten Jahren wurde in der umweltpolitischen Steuerung ein Instrument eingesetzt, das vor 20 Jahren vornehmlich in den Lehrbüchern einiger Umweltökonomen existierte: Die handelbaren Nutzungsrechte. Das Emittieren von Schadstoffen ist nur erlaubt, wenn der Emittent das Nutzungsrecht vorweisen kann, auch diese Emissionseinheit emittieren zu dürfen. Damit wurde ein Nutzungsrecht der Luft als Aufnahmemedium für Schadstoffe eingeführt. Da diese Nutzungsrechte unter den beteiligten Akteuren gehandelt werden können, spricht man auch vom Emissionshandel.

Der Emissionshandel ist das wichtigste Instrument der europäischen und deutschen Klimapolitik. Der entscheidende Vorteil des Emissionshandels liegt in der Kombination der Vorteile von Ordnungsrecht und Ökosteuern: Einerseits wird ein verbindliches Emissionsbudget festgelegt, zum anderen hat die Schaffung eines Marktes, der die einzelwirtschaftliche Koordination regelt, dieselben Effizienzvorteile (statische und dynamische Effizienz) wie eine Ökosteuer ([1], Abschnitt 2).Die bestehende Emissionshandelsrichtlinie und die erste Handelsperiode sind bzw. waren in Deutschland noch sehr stark von Partikularinteressen dominiert, wobei sich die Hauptkritik des SRU gegen die kostenlose Vergabe der Emissionsrechte richtet. Sie hat nicht nur eine in der Umweltpolitik bisher ungekannte Verteilungsschlacht ausgelöst, die das System unnötig komplex und für den Konsumenten teuer gemacht hat. Sie hat außerdem zu einer neuen Variante der Subventionspolitik geführt, die darauf abzielte, bestehende Strukturen in der Energieversorgung zu konservieren. Die geplante Fortschreibung dieser Politik in der zweiten Handelsperiode hätte die Integrität des gesamten Systems gesprengt, wenn die Europäische Kommission nicht korrigierend eingegriffen hätte. Seit Sommer 2006 ist mit dem Klimawandel auch das Interesse am Emissionshandel immer stärker in den Mittelpunkt der Tagespolitik gerückt. Dadurch sind auch die Schwächen des bisherigen Emissionshandelsregimes immer deutlicher zu Tage getreten.



Copyright: © OTH Amberg-Weiden
Quelle: Biomasse & Abfall - Regionale Brennstoffe Richtig Nutzen (Juni 2008)
Seiten: 15
Preis: € 7,50
Autor: Dr. rer. pol. Peter Lorenz Zerle
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.

Meeresschutz und Klimawandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'