Umsetzung der europäischen Vorgaben im Bereich des Ökostromrechts am Beispiel Frankreichs

Gegenstand dieses Beitrags ist die Ökostromsituation in Frankreich. Dabei wird, ausgehend von der Betrachtung der französischen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen und der Energiewirtschaft im allgemeinen und der Elektrizitätswirtschaft im besonderen, die Umsetzung der Ökostromrichtlinie1 in französisches Recht und deren Auswirkungen auf die Ökostromproduktion in Frankreich untersucht werden.

Dieser Beitrag sollte einen Überblick über die Ökostromsituation in Frankreich geben. Eine kurze Einführung in das französische Verwaltungs- und Verfassungsrecht sollte den Leser auf einige Besonderheiten der französischen Verwaltungsrealität hinweisen, bevor eine Beschreibung des Elektrizitätsmarktes in Frankreich die Brücke hin zur Betrachtung der Ökostromproduktion in Frankreich schlug. Die Analyse der Ökostromförderung aufgrund der relevanten Kodices, Gesetze bzw. Verordnungen und insbesondere des Mehrjahresplanes der Energiepolitik war schließlich eingebettet in Verweise auf die Praxis. Insgesamt hat die Analyse der französischen Ökostrommarktsituation dargetan, dass Frankreich - wie viele andere EUMitgliedstaaten - bei der Umsetzung der von der Gemeinschaft in der Ökostrom-RL gesteckten Ziele auf Herausforderungen stößt. Durch die geschichtlich, geographisch und geologisch bedingte Entscheidung Frankreichs für einen großen Anteil des Atomstroms an seinem Energiebouquet, ist es schwierig, innerhalb weniger Jahre den Sektor der Erneuerbaren Energien zu forcieren. Wie die Analyse gezeigt hat, werden noch erhebliche Anstrengungen erforderlich sein, um dem Ziel für das Jahr 2010 - wenn schon nicht gänzlich, so doch zumindest annähernd - entsprechen zu können. Erfreulich sind dabei die deutlichen Erfolge bei der Windkraftnutzung und der klare Zuwachs des Anteils Erneuerbarer Energien an der Stromproduktion in den überseeischen Gebieten.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUP 02/2008 (Juni 2008)
Seiten: 8
Preis: € 32,00
Autor: Franz Wirtenberger
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren



Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Der Energiespeicher Riedl als Projekt von vorrangigem europäischem Interesse
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2023)
Das Pumpspeicherkraftwerk Energiespeicher Riedl mit einer Leistung von 300 MW befindet sich seit dem Jahr 2012 im Genehmigungsverfahren. Das Vorhaben wurde von der Europäischen Kommission mehrmals auf die unionsweite Liste der Projekte von gemeinsamem Interesse aufgenommen. Damit wird dem Projekt ein Vorrangstatus zuerkannt, der die Erforderlichkeit des Vorhabens in energiepolitischer und klimabezogener Hinsicht begründet.

Mare clausum? AWZ-Raumordnungsplan ohne freien Raum für Meeresnatur
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Das internationale Seerecht, die United Nations Convention on the Law of the Sea1 (UNCLOS oder LOSC), auf Deutsch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ),2 gewährt den Küstenstaaten jenseits des Küstenmeers in der ausschließlichenWirtschaftszone (AWZ) souveräne Rechte zum Zwecke der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zonewie der Energieerzeugung ausWasser, Strömung undWind (Art. 56 Abs. 1 lit. aSRÜ).FlankiertwerdendieseRechtedurchPflichten, nicht nur durch die inkorporierte rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, sondern auch zum Schutz (protection) derMeeresumwelt, wozu das SRÜ entsprechende Hoheitsbefugnisse gewährt (Art. 56 Abs. lit. b iii SRÜ).

Alpine Kleinwasserkraft: Gewässerökologie und Mehrwert für die Region
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2023)
Als Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung werden leinwasserkraftanlagen (KWKA) erhalten, ausgebaut und an geeigneten Standorten auch neu erstellt. Heutzutage gelten Anlagen bis 10 MW installierter Leistung international als KWKA [1]. In den Jahren 2013 bis 2019 stieg deren installierte Leistung weltweit von 71,0 auf 78,0 GW (+9,9 %) und in Europa von 17,8 auf 19,7 GW (+10,7 %) [1].

Dialogreihe 'Ökologie & Wasserkraft an großen Gewässern'
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2023)
Als einer der großen Gewässernutzer neben Sport- und Berufsfischerei, Tourismus, Schifffahrt, Landwirtschaft und der Bevölkerung setzt sich die Wasserkraftbranche bereits seit vielen Jahrzehnten kritisch und konstruktiv mit den Auswirkungen der Wasserkraft auf die Flüsse auseinander. Für die Veränderung unserer Gewässer ist die Wasserkraft nur in Teilbereichen verantwortlich. Schiffbarmachung, Begradigung, Hochwasserschutz, Landgewinnung, fischereiliche Nutzung sowie der Erhalt der Grundwasserstände und deren Nutzung sowie die Einleitung von Abwässern haben die Gewässer in weiten Teilen Mitteleuropas wesentlich verändert.

Login

Literaturtip:
 
zu www.energiefachbuchhandel.de
 

 
Tagungsband vom 12. Anwenderforum Kleinwasserkraftwerke 2009 / OTTI e.V.