Der Rechtsrahmen für den Handel mit CO2-Emissionsrechten in Ungarn

Der Handel mit Emissionsrechten - als sog. flexibler Mechanismus - gehört zu den Mitteln des Klimaschutzes.1 Durch den Handel ist die Reduktion des Ausstoßes der Treibhausgase nicht zu erreichen. Dieser ermöglicht aber der betroffenen Branche, die notwendigen Reduktionsmaßnahmen dort durchzuführen, wo sie die geringsten Kosten verursachen. Gegenstände des Handels sind Rechte zur Freisetzung von je einer Tonne Kohlendioxid bzw. eines anderen (äquivalenten) Treibhausgases. Diese Rechte werden in den verschiedenen Rechtsvorschriften bzw. im Schrifttum unterschiedlich - (Emissions-) Rechte, Quoten, Zertifikate, Berechtigungen, Einheiten, usw. - benannt.

Der rechtliche Rahmen für den Handel mit CO2-Emissionseinheiten wurde in Ungarn erst mit erheblichen Verzögerungen geschaffen. Diese führten dazu, dass der Handel tatsächlich erst im Frühjahr 2006 begann.34 Die Verzögerungen können aber nicht als einzige Unzulänglichkeit gesehen werden, da die entsprechenden Vorschriften teilweise widersprüchliche und mangelhafte Regelungen enthalten. Der Inhalt der Vorschriften entstand unter dem von den betroffenen Branchen erzeugten Druck. Dieser führte u. a. zu einer Überallokation und einer Verletzung des Gleichbehandlungsprinzips; die Kommission versah zum notwendigen Ausgleich ihre Entscheidung über den zweiten Zuteilungsplan mit mehreren Auflagen. Die Regierung betrachtet die Zuteilung - unausgesprochen - als Instrument zur Förderung der ungarischen Wirtschaft. Gleichzeitig nimmt sie den Klimawandel bzw. die ihn bekämpfenden Maßnahmen nicht ernst und rechnet mit einer Steigerung der CO2-Emissionen, obwohl die EG auf eine immer stärkere Reduktion abzielt. Die Förderung der Wirtschaft durch die kostenlose Zuteilung (und das damit verbundene Fehlen wesentlicher Reduktionsmaßnahmen) auf der einen Seite und die ungeeigneten Förderungsmaßnahmen für den Verkehrssektor (insb. Gütertransport) bzw. die privaten Haushalte auf der anderen Seite können in Zukunft zu Konflikten führen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUP 02/2008 (Juni 2008)
Seiten: 6
Preis: € 32,00
Autor: Dr. László Fodor
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.

Meeresschutz und Klimawandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'