Im Rahmen von Maßnahmen für den Klimaschutz trat zum 01. April 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Dahinter verbirgt sich die Absicht den Ausbau von Energieversorgungsanlagen voranzutreiben, die mit regenerativen Energien gespeist werden. Dieses Gesetz löste das Stromeinspeisungsgesetz von 1991 ab, in dem für die Einspeisung von Strom, der aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, feste, gewinnbringende Vergütungen festgeschrieben wurden. Die Folge war, dass in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Anlagen projektiert und in Betrieb genommen wurden.
| Copyright: | © Förderverein KUMAS e.V. |
| Quelle: | 2008 (Juni 2008) |
| Seiten: | 9 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dr. Thomas Geiger |
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