Das Vergaberecht wird neben den rechtlichen Weiterentwicklungen im Wesentlichen durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der Vergabesenate bei den Oberlandesgerichten und den Entscheidungen der Vergabekammern geprägt. In der täglichen Praxis für die Auftragsvergabe vor allem oberhalb der EU-Schwellenwerte ist für öffentliche Auftraggeber und Bieter neben den einschlägigen Vergabevorschriften die Kenntnis der aktuellen Spruchpraxis der genannten Gerichte und Vergabekammern unverzichtbar.
Die oben dargestellte Rechtsprechung zeigt, wie wichtig die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung im Bereich des Vergaberechts ist. Besonders hervorzuheben ist, dass auch unterhalb der Schwellenwerte seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 2007 Unklarheiten in Bezug auf den Primärrechtsschutz des Bieters ausgeräumt sind. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen vergaberechtliche Grundsätze kann unterhalb der Schwellenwerte die Möglichkeit für Bieter bestehen, vor Zivilgerichten im einstweiligen Verfügungsverfahren die Zuschlagserteilung für eine Auftragsvergabe zu verhindern. Jedenfalls wurde dies bisher durch die Landgerichte Cottbus und Frankfurt (Oder) so entschieden. Ob sich diese Auffassung durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Eine gewisse Flexibilität muss Auftraggebern bei Auftragsvergaben noch erhalten bleiben.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Planung und Umweltrecht 1 (2008) (Mai 2008) |
Seiten: | 13 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Rebecca Prelle |
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