Die Erteilung einer Neugenehmigung oder der Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer bereits bestehenden Anlage setzt voraus, dass hierdurch keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [1] hervorgerufen werden. Der generelle Prüfumfang beinhaltet hierbei den Lärmschutz, zumal der Gewerbelärm den Klassiker aller im Rahmen von industriellen Genehmigungsverfahren relevanten Emissionen darstellt.
Zuletzt ist festzustellen, dass sich häufig in der Praxis am Ende alles auf drei Probleme konzentriert: Lärm, Lärm und Lärm. Diesem Umstand kann dadurch begegnet werden, dass bereits ab der frühen Projektphase alle Planungs- und Entscheidungsprozesse auf den Prüfstand der korrekten Behandlung der Lärmschutzfrage gestellt werden. Obige Ausführungen sollen diesbezüglich sensibilisieren.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Planung und Umweltrecht 1 (2008) (Mai 2008) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Joachim Bittner |
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