Die Regelungen des Umweltschadensgesetzes für den Biodiversitätsschaden nach § 21a BNatSchG

Durch das Umweltschadensgesetz (USchadG) werden Regelungen für Umweltschäden an Arten und Lebensräumen der Arten, Gewässern und am Boden getroffen. Der Beitrag beschränkt sich auf Umweltschäden nach § 2 Nr. 1 a) USchadG, der als Umweltschaden eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen nach der Maßgabe des § 21a BNatSchG definiert. Dieser Schaden wird im Weiteren als Biodiversitätsschaden bezeichnet. Das USchadG begründet eine Haftung für Umweltschäden nur für Tätigkeiten und Ereignisse, die mit einer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen.

1. Die berufliche Tätigkeit als Haftungsgrundlage
1.1. Gefährdungshaftung
1.2. Verschuldenshaftung
2. Zeitliche Begrenzung der Haftung
3. Der Biodiversitätsschaden
3.1. Die geschützten Arten und Lebensräume
3.2. Die Erheblichkeit der Schädigung
4. Informations-, Gefahrenabwehr- und Sanierungspflichten bei Umweltschäden
4.1. Informationspflichten
4.2. Gefahrenabwehrpflichten des Verantwortlichen
4.3. Sanierungspflichten des Verantwortlichen
5. Die Pflichten der zuständigen Behörden
6. Die Kostentragungspflicht
7. Der Haftungsausschluss für Biodiversitätsschäden
8. Beteiligungs-, antrags-, und rechtsbehelfsberechtigte Dritte



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Planung und Umweltrecht 1 (2008) (Mai 2008)
Seiten: 17
Preis: € 0,00
Autor: Ministerialrat (ATZp) Professor Dr. h. c. LLM Hans Walter Louis
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern strebt bis 2040 Klimaneutralität an. Die Entwässerung der Moore verursacht knapp 30 % der landesweiten Treibhausgasemissionen - hier ist dringender Handlungsbedarf. Seit 2023 fördern AUKM-Programme die Anhebung von Wasserständen in landwirtschaftlich genutzten Mooren. Es zeigen sich viele Fortschritte, die aber weiterhin auf Genehmigungs-, Finanzierungs- und Koordinationshürden stoßen.

Paludikultur als Chance für Landwirtschaft, Bioökonomie und Klima
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Wirtschaftliche Perspektiven sind notwendig, um die Landwirtschaft für die Umstellung von entwässerter Moorboden-Bewirtschaftung auf nasse Moornutzung zu gewinnen. Paludikultur-Rohstoffe bieten großes Potenzial für Klima und Bioökonomie. Erste marktfähige Anwendungen zeigen, dass sich etwas bewegt.

Die Revitalisierung von Mooren erfordert ein angepasstes Nährstoffmanagement
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Globale Herausforderungen wie der fortschreitende Verlust der biologischen Vielfalt, die Eutrophierung von Gewässern und die zunehmenden Treibhausgasemissionen erfordern die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Mooren. Bis jedoch langjährig entwässerte und intensiv genutzte Moore wieder einen naturnahen Zustand erreichen und ihre landschaftsökologischen Funktionen vollständig erfüllen, können Jahrzehnte vergehen. Ein wesentlicher Grund dafür sind die hohen Nährstoffüberschüsse im vererdeten Oberboden.