Die europäische Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie, engl. IPPC Directive, IPPC = Integrated Pollution Prevention and Control) [1] regelt die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen auf der Basis eines medienübergreifenden, integrierten Ansatzes. Mit dieser Richtlinie soll ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt erreicht werden, indem Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter anderem unter Berücksichtigung der Abfallwirtschaft und der Energieeffizienz zu vermeiden oder zu vermindern sind.
5. Zusammenfassung Das BREF WI wurde im Juni 2005 im IEF der KOM von den 25 Mitgliedsstaaten verabschiedet. Mitte 2006 hat die Kommission eine Übersetzung der Zusammenfassung in den Sprachen der Mitgliedsstaaten vorgelegt. Die Übersetzung des gesamten Werkes in die jeweilige Landessprache obliegt dann den einzelnen Mitgliedsstaaten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und die 16 Bundesländer haben eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, um gemeinsam eine auszugsweise Übersetzung der BVT-Merkblätter ins Deutsche zu organisieren und zu finanzieren, die im Rahmen des Informationsaustausches nach Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) im Rahmen des Sevilla- Prozesses erarbeitet werden. Die Vereinbarung ist am 10.1.2003 in Kraft getreten. Von den BVT-Merkblättern sollen die für die Genehmigungsbehörden wesentlichen Kapitel übersetzt werden. Auch Österreich unterstützt dieses Übersetzungsprojekt durch finanzielle Beiträge.
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
| Quelle: | Planung und Umweltrecht 1 (2008) (Mai 2008) |
| Seiten: | 18 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dipl.-Ing. Markus Gleis Bernt Johnke |
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