Strategie eines kommunalen Betreibers einer Abfallverbrennungsanlage vor dem Hintergrund der Novellierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) wurde 1994 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet und befindet sich zu hundert Prozent im Besitz des Landes Berlin. Mit dem Berliner Betriebegesetz1 hat das Land hoheitliche Aufgaben auf die BSR übertragen:
- die Sammlung und Entsorgung von Siedlungsabfällen,
- die Straßenreinigung sowie weitere Aufgaben, die der Sauberkeit der Stadt oder der Verkehrssicherungspflicht dienen (u.a. Winterdienst, Beseitigung illegaler Ablagerungen sowie von Laub).

1. Entsorgungssicherheit für das Land Berlin als Kernaufgabe der BSR
2. Das Gesamtkonzept der BSR zur Gewährleistung von Entsorgungssicherheit für das Land Berlin
2.1. Umsetzung hoher Standards zur Sicherung einer nachhaltigen Abfallentsorgung
2.2. Steigende Bedeutung der Müllverbrennung für die Entsorgung von Siedlungsabfällen
2.3. Bereitstellung von Behandlungskapazitäten zur Entsorgung der Berliner Siedlungsabfälle durch die BSR
3. Die Müllverbrennungsanlage (MVA) Ruhleben als Kern der Berliner Abfallentsorgung
3.1. Beständige Modernisierung der MVA Ruhleben bis heute
3.2. Das Projekt Ersatzinvestition zur Gewährleistung langfristiger Entsorgungssicherheit
4. Die Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie (Stand: Oktober 2007) und mögliche Auswirkungen auf die BSR
4.1. Chronologie und Inhalte der geplanten Novellierung
4.2. Bewertung der geplanten Novellierung und Ausblick



Copyright: © TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft
Quelle: Energie aus Abfall 4 (2008) (Mai 2008)
Seiten: 12
Preis: € 0,00
Autor: Vera Gäde-Butzlaff
 
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