Die Berliner Stadtreinigung (BSR) wurde 1994 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet und befindet sich zu hundert Prozent im Besitz des Landes Berlin. Mit dem Berliner Betriebegesetz1 hat das Land hoheitliche Aufgaben auf die BSR übertragen:
- die Sammlung und Entsorgung von Siedlungsabfällen,
- die Straßenreinigung sowie weitere Aufgaben, die der Sauberkeit der Stadt oder der Verkehrssicherungspflicht dienen (u.a. Winterdienst, Beseitigung illegaler Ablagerungen sowie von Laub).
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
| Quelle: | Energie aus Abfall 4 (2008) (Mai 2008) |
| Seiten: | 12 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Vera Gäde-Butzlaff |
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