Nach In-Kraft-Treten der Deponieverordnung (Deponie-VO 2004) mit 01.01.2004 können in Österreich nur mehr reaktionsarme (d.h. vorbehandelte) Abfälle auf Deponien abgelagert werden (AWG 2002, § 76 Abs 1Z1a). Während fünf Bundesländer diese Verordnung bereits implementiert und in der Praxis umgesetzt haben, haben die restlichen vier Bundesländer Vorarlberg, Tirol, Kärnten und Wien bis zum 31.12.2008 noch eine Verlängerung der Ausnahmeregelung bewirkt. Allerdings dürfen nur die innerhalb der eigenen Grenzen des Bundeslandes anfallenden
Siedlungsabfälle weiterhin ohne Behandlung abgelagert werden.
Die mit 01.01.2004 in Kraft getretene Deponieverordnung (die in vier von neun Bundesländern spätestens mit 01.01.2009 umgesetzt wird) stellt einen Meilenstein in der österreichischen Abfallwirtschaft dar. Abfälle dürfen danach nur mehr in reaktionsarmer Form auf Deponien abgelagert werden. Als Vorbehandlungsverfahren für Siedlungsabfälle (bzw. Restmüll) werden in Österreich neben thermischen Verfahren (MVA und Mitverbrennungsanlagen) auch mechanisch- biologische Verfahren eingesetzt, da die Kapazität der neun existierenden Verbrennungsanlagen (MVA) (etwa 1,7 Mio. t/a) derzeit nicht ausreicht, um die jährlich anfallenden Mengen von etwa 3,4 Mio. t Siedlungsabfällen zu behandeln. Für 2012 wird prognostiziert, dass bis dahin 15 (Mono)MVA mit einer Gesamtverbrennungskapazität von bis zu 3,3 Mio. t/a verfügbar sein werden.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Energie aus Abfall 4 (2008) (Mai 2008) |
Seiten: | 18 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Em.o.Univ.-Prof. Dr.-Ing. Karl E. Lorber Mag. Dr. Wolfgang Staber Präsident Ing. Peter-Josef Kneissl |
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