Neue Anforderungen an die Abgasreinigung - die 37. BImSchV

In dem durch Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 20021 verabschiedeten sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft (6. UAP) wurde festgelegt, dass die Verschmutzung auf ein Maß reduziert werden muss, bei dem schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit möglichst gering sind, wobei gefährdete Bevölkerungsgruppen und auch die Umwelt insgesamt besonders zu berücksichtigen sind, und dass die Überwachung und Bewertung der Luftqualität, einschließlich der Ablagerung von Schadstoffen, und die Verbreitung von Informationen an die Öffentlichkeit verbessert werden müssen.

Der Beitrag zeigt, dass Deutschland Ernst macht, die im Bereich der Emissionen von Stickoxiden in die Atmosphäre eingegangenen internationalen Verpflichtungen einzuhalten. Dazu sind die Emissionen von NOx nicht nur auf dem bisherigen Niveau zu halten, sondern darüber hinaus weiter deutlich zu senken. Hierzu wird die 37. BImSchV einen wichtigen Beitrag leisten. Sie vermindert die zulässigen Emissionsfrachten für u.a. Kraftwerke und Abfallverbrennungsanlagen.
Die Anforderungen gelten für Neuanlagen ab Inbetriebnahmejahr 2013. Die Erfahrung lehrt, dass ein neu etablierter Stand der Technik mit Zeitverzug auch auf den Anlagenbestand ausstrahlen wird. Daher ist es ratsam, im Falle von anstehenden Investitionsentscheidungen den fortentwickelten Stand der Technik zugrunde zu legen.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Energie aus Abfall 4 (2008) (Mai 2008)
Seiten: 10
Preis: € 0,00
Autor: Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl
 
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