Die Herstellung und der Einsatz von Ersatzbrennstoffen werden von mehreren Gesichtspunkten beeinflusst. Seit Beendigung der Ablagerung unbehandelter Abfälle gehört die Nutzung von Ersatzbrennstoffen zur geordneten Abfallentsorgung. Unterstützt wird diese Brennstoffnutzung auch durch die deutlich steigenden Energiekosten.
Auf die Nutzung von Ersatzbrennstoffen kann generell zur Schaffung bzw. zum Erhalt der Entsorgungssicherheit von anfallenden Abfällen nicht verzichtet werden. Sie trägt gleichzeitig deutlich zur CO2-Minderung bei. Die Energienutzung aus Ersatzbrennstoffen bedeutet für Industrieunternehmen zudem eine größere Unabhängigkeit von den steigenden Energiekosten. Werden fossile Brennstoffe durch alternative Energieträger ersetzt, soll die Verfügbarkeit der jeweiligen Energieerzeugung erhalten bleiben. Das setzt eine angepasste, verlässliche und weitgehend gleich bleibende Brennstoffqualität voraus. So werden an Ersatzbrennstoffe definierte Anforderungen an Störstoffe, die physikalische bzw. chemische Beschaffenheit gestellt. Bei der Herstellung von Sekundärbrennstoffen für die Mitverbrennung haben sich die Festlegungen zur Überprüfung der Qualität gemäß RAL-GZ 724 etabliert. Für die heizwertreichen Fraktionen sind diese Regelungen aufgrund der anderen Verwertungswege sowie der deutlich größeren Stückgröße nicht anwendbar und müssen modifiziert werden. Die Qualitätsparameter sind in diesen Fällen zwischen Verwerter und Hersteller zu bestimmen. Es ist jedoch unerlässlich, dass das Vorgehen bei der Bestimmung sowie die zugehörigen Verfahren festgelegt sind. Festlegungen dazu werden gerade von der Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e.V. erarbeitet.
| Copyright: | © Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung ASA e.V. |
| Quelle: | Abfalltage 2008 (Februar 2008) |
| Seiten: | 12 |
| Preis: | € 6,00 |
| Autor: | Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme |
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