Problemkreise beim Betrieb von RTO-Anlagen im Rahmen von MBA-Prozessen

In der 30. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen) sind Regelungen zur Verringerung von gasförmigen organischen Emissionen enthalten [1].

Auf Grund emissionsrechtlicher Verordnungen ist es notwendig, die bei MBAAnlagen anfallenden Abluftströme zu behandeln. Für organische Abluftschadstoffe werden häufig thermische Nachverbrennungsanlagen mit regenerativer Abluftvorwärmung eingesetzt. Beim Betrieb dieser Anlagen ergeben sich eine Reihe von Problemstellungen (z. B. Korrosion, Belagsbildung und Einhaltung der projektierten Energieverbräuche), die innerhalb dieser Abhandlung näher untersucht werden.



Copyright: © Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung ASA e.V.
Quelle: Abfalltage 2008 (Februar 2008)
Seiten: 19
Preis: € 9,50
Autor: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Otto Carlowitz
Dipl.-Ing Olaf Neese
 
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