Die Etablierung der Emissionsmessung nach 30. BImSchV in der betrieblichen Praxis der MBA scheint bei flüchtigem Blick ohne Komplikationen verlaufen zu sein. Bei genauerer Betrachtung und Auswertung von Betriebsdaten der Abluftbehandlung und Emissionsmessung ergibt sich allerdings ein etwas anderes Bild.
Die Realisierung von MBA Anlagen in Deutschland unter den Anforderungen von 30. BImSchV und AbfAblV ist abgeschlossen. Die Anlagen befinden sich von Ausnahmen abgesehen im Regelbetrieb. Die Grenzwerte der 30. BImSchV sowie die Ablagerungswerte werden nach anfänglichen Problemen mittlerweile eingehalten (Doedens et al., 2007; ASA, 2008). Neben den technischen Herausforderungen bei der Realisierung der MBA waren mit der AbfAblV und der 30. BImSchV auch neue Regelwerke in der betrieblichen und der behördlichen Praxis zu etablieren. Dies ist nicht ganz ohne Anlaufschwierigkeiten erfolgt, da Ausführungsanforderungen z. T. erst während der Inbetriebnahme der Anlagen festgelegt wurden. Im Falle der 30. BImSchV sind dies insbesondere die Vorgaben für die Qualitätssicherung für automatische Messeinrichtungen nach DIN EN 14181 (September 2004) sowie die Richtlinien über die bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen (GMBl 2005 Nr. 38, Juni 2005).
Copyright: | © Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung ASA e.V. |
Quelle: | Abfalltage 2008 (Februar 2008) |
Seiten: | 18 |
Preis: | € 9,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Ketel Ketelsen |
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