Nach den Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft hat die Verwertung von Abfällen´Vorrang vor deren Beseitigung. Dabei ist eine der Art und Beschaffenheit des Abfalls entsprechende hochwertige Verwertung anzustreben (§ 5 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes - KrW-/AbfG) [1]. Somit ist also auch noch innerhalb der 'Verwertung' eine Differenzierung in mehr oder weniger hochwertige Verwertungen vorzunehmen.
In Deutschland fallen große Mengen von Industrieabfällen an, die noch wertvolle Metalle enthalten. Gleichzeitig werden Metalle mit teilweise hohen Auswirkungen auf die Umwelt aus Primärrohstoffen gewonnen. Im Rahmen einer nachhaltigen Ressourcennutzung bzw. Ressourcenschonung ist deshalb eine hochwertige Verwertung von metallhaltigen Abfällen mit umweltseitig akzeptablen Aufbereitungsverfahren anzustreben. Der Rückgewinnung von Metallen wurde in der Versatzverordnung und in der Deponieverwertungsverordnung Vorrang vor deren Beseitigung eingeräumt, sobald ein bestimmter Metallgehalt im Abfall überschritten wird. Die Grenzwertkonzentrationen dieser Regelungen orientieren sich an den natürlichen Metallgehalten. Im Hinblick auf eine hochwertige Verwertung wurden diese Grenzwerte anhand einheitlicher Beurteilungskriterien systematisch bewertet.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 20. Kasseler Abfallforum-2008 (April 2008) |
Seiten: | 15 |
Preis: | € 7,50 |
Autor: | Professor Siegfried Kalmbach |
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