Gleiches Recht für alle

Mit neuen Anforderungen an die Abgasreinigung will die 37. BImSchV eine Gleichbehandlung aller thermischen Verfahren erreichen

Zur Einhaltung der nationalen und internationalen Verpflichtungen sind die Emissionen von Stickstoffoxiden (NOx) nicht nur auf dem bisherigen Niveau zu halten, sondern darüber hinaus weiter deutlich zu senken. Die Bundesregierung hat am 5. Dezember 2007 einen Verordnungsentwurf zur 37. BImSchV beschlossen, der für Neubauten von Großfeuerungsanlagen und Müllverbrennungsanlagen (MVA) eine Verschärfung des Grenzwerts für Emissionen von Stickstoffoxid-Frachten vorsieht. Die neuen und strengeren Grenzwerte sollen für die ab 2013 neu errichteten Anlagen gelten. Die gleichen Werte gelten auch bei wesentlicher Änderung von Bestandsanlagen nach diesem Zeitraum. Die Reduzierung der NOx-Emissionen der in Deutschland in Betrieb befindlichen MVA auf einen Jahresmittelwert von 100 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3) würde eine Emissionsminderung von 6.000 bis 7.000 Tonnen NOx pro Jahr bringen. Die Minderungskosten für Anlagenbetreiber würden nach groben Schätzungen des Umweltbundesamtes bei 50 Millionen Euro pro Jahr liegen. Die spezifischen Behandlungskosten würden um 2,50 Euro je Tonnen Abfall ansteigen. Die neue Verordnung strebt nicht an, die Vorgaben für die Abfallverbrennung einseitig zu verschärfen, sondern will eine Gleichbehandlung aller thermischen Verfahren erreichen. Eine Ungleichbehandlung würde zu erheblichen Akzeptanzverlusten für Neuanlagen in der Abfallwirtschaft führen.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: BESTE VERFÜGBARE TECHNIK (April 2008)
Seiten: 4
Preis: € 0,00
Autor: Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl
 
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