Nach der Beschlussfassung des Bundesrats über die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 20.12.2007,1 der erneuten Verabschiedung durch das Bundeskabinett am 30.1.20082 sowie dem Beschluss des Bundestags am 21.2.20083 ist die Novelle des Verpackungsrechts nunmehr in trockenen Tüchern. Die Novelle enthält maßgebliche Neuregelungen für Hersteller und´Vertreiber von Verkaufsverpackungen. Darüber hinaus sind jedoch auch Entsorgungsdienstleistungsunternehmen, insbesondere die Betreiber dualer Systeme sowie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, von der Novelle betroffen.
Der Bundesrat hat unter Verweis auf die verfassungsrechtlichen Interessen bestehender Selbstentsorgersysteme, deren Fortbestehung durch die Novelle weitgehend rechtlich unterbunden wird, die Übergangsfrist für das Inkrafttreten der Novelle vom sechsten auf den neunten auf die Verkündung folgenden Monat verlängert.99 Danach tritt die Novelle Anfang 2009 in Kraft, wenn die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Anfang April 2008 erfolgt. Zu beachten ist jedoch, dass die Vollständigkeitserklärung erstmals zum 1. Mai 2009 für von April bis Dezember 2008 in Verkehr gebrachte Verpackungen zu hinterlegen ist, da insoweit die Verordnung bereits einen Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt greift.100 Die Pflicht zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung bereits für den Zeitraum nach der Veröffentlichung im Jahre 2008 führt zu dem Dilemma, dass die Regelungen, auf die sich die Inhalte der Vollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackV beziehen, noch nicht in Kraft sind. Gänzlich unmöglich wird es sein, Angaben gem. § 10 Abs. 2 Nr. 3 VerpackV zu branchenbezogenen Selbstentsorgerlösungen nach § 6 Abs. 2 VerpackV zu machen. Es wird abzuwarten sein, wie entsprechende Vorgaben zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung für den Übergangszeitraum von der Hinterlegungsstelle ausgestaltet werden. Schließlich ist zu beachten, dass die Pfandpflicht für diätetische Erfrischungsgetränke, ausgenommen solche für Säuglinge und Kleinkinder, erst am ersten Tag des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats greift, um den Wirtschaftsbeteiligten ausreichend Zeit zu geben, sich auf die Umsetzung der Änderungen einzustellen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 02 / 2008 (April 2008) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Markus W. Pauly |
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