Nach Inkrafttreten der 1. Novellierung des EEG zum 01.08.2004 ergab sich aufgrund der Bonusregelungen im Biogasbereich eine allmähliche Aufteilung in sogenannte NawaRo-Anlagen und abfallwirtschaftliche Vergärungsanlagen. Die vorher oft anzutreffende Verfahrensweise der Co-Vergärung, d. h. Zugabe organischer Reststoffe in landwirtschaftliche Biogasanlagen, ist kaum noch anzutreffen.
Die abfallwirtschaftlichen Vergärungsverfahren konnten in den vergangenen Jahren beständig erweitert werden, so dass derzeit bundesweit etwa 75 Anlagen in diesem Segment in Betrieb sind. Im Zuge dieser Entwicklung spielt neben den klassischen Nassverfahren die Feststoffvergärung eine zunehmende Rolle. Neben Standardisierung von Altbewährtem findet eine weitere Diversifizierung des Angebotes statt. Trotz der Preisentwicklungen auf den Märkten für Inputstoffe in 2007 werden Potenziale für den weiteren Ausbau gesehen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 20. Kasseler Abfallforum-2008 (April 2008) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 2,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Uwe Jung |
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