Gewerbliche Abfallsammlung – was, wie viel und wo dürfen Private sammeln?

Die Zulässigkeit der Erfassungstätigkeit eines privaten Entsorgungsunternehmens kann sich sowohl aus § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG (s. sogleich unter Gliederungspunkt 1.1) als auch aus § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG (s. unter Gliederungspunkt 1.2) ergeben. Schon aus § 13 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz KrW-/AbfG folgt, dass ein privates Entsorgungsunternehmen in abfallrechtlich zulässiger Weise Verwertungsabfälle aus privaten Haushaltungen erfassen darf. Grundsätzlich sieht § 5 Abs. 2 KrW-/AbfG für Verwertungsabfälle eine Pflicht der Erzeuger/Besitzer vor, die Abfälle nach Maßgabe des § 6 KrW-/AbfG zu verwerten.

Haben bestimmte Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushaltungen einen hohen positiven Marktwert, ist das Interesse privater Entsorgungsunternehmen an der Erfassung und Vermarktung schnell geweckt. Insbesondere Altpapier ist aufgrund der Erlöse, die sich bei dessen Vermarktung erzielen lassen, vielfältigen Begehrlichkeiten ausgesetzt. Private Entsorgungsunternehmen stellen Privathaushalten bzw. Eigentümern von Wohnanlagen unentgeltlich sogenannte „Blaue Tonnen" zur Nutzung zur Verfügung, die sie in einem festgelegten Rhythmus entleeren. Dies geschieht vor allem in Gebieten, in denen der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder dessen Drittbeauftragte das Altpapier mit zentral positionierten Sammelbehältern oder Bündelsammlungen erfasst. Seit Jahren besteht allerdings Uneinigkeit in Literatur und Rechtsprechung hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen einer derartigen Erfassungstätigkeit Privater. Insbesondere ist umstritten, wie weit die Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen gemäß KrW-/AbfG reicht. Folge dieses Streits sind zahlreiche verwaltungsgerichtliche Hauptsache- und Eilverfahren. In jüngerer und jüngster Zeit haben sich etwa das VG Karlsruhe, das VG München und das VG Freiburg sowie das VG Lüneburg und nachgehend das OVG Lüneburg in Beschlüssen mit der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen von Altpapier auseinandergesetzt.1



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 20. Kasseler Abfallforum-2008 (April 2008)
Seiten: 9
Preis: € 4,50
Autor: Dr. Andreas Kersting
Dr. Jens Tobias Gruber
 
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