Die Verwertung von Abfällen durch ihren Einsatz als Rohstoffsubstitute (stoffliche Verwertung) oder Ersatzbrennstoffe (energetische Verwertung) in Produktionsprozessen stellt einen elementaren Bestandteil der Kreislaufwirtschaft dar.
Im folgenden Beitrag wird die Abgrenzung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Produktionsanlagen, in denen Abfälle eingesetzt werden, gegenüber Abfallentsorgungsanlagen im Sinne des 8. Abschnitts des Anhangs der 4. BImSchV erörtert. Dabei wird auch auf die Genehmigungsbedürftigkeit von notwendigen Teilen und Nebeneinrichtungen komplexer Anlagen eingegangen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Recht der Abfallwirtschaft 04/2003 (August 2003) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Klaus Stefan Kälberer |
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