Es gibt derzeit zwei "Megathemen" in der internationalen und europäischen Umweltpolitik: den Klimaschutz und den Erhalt der Biodiversität. Während sich im Klimaschutz in der rechtlichen Umsetzung eine aktive Rolle der Europäischen Gemeinschaften und Deutschlands abzeichnet, bleibt es bei der Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt aus dem Jahre 1992 schwierig. Hauptumsetzungsinstrument der CBD im europäischen Gemeinschaftsrecht sind die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, flankiert von Regelungen des Wasserrechts, des Landwirtschaftsrechts und der Umwelthaftung, wobei im marinen Bereich an die Stelle der Wasserrahmenrichtlinie (künftig) die Meeresstrategierichtlinie tritt und an die Stelle der landbezogenen Gemeinsamen Agrarpolitik seit 2002 eine erneuerte, wenn auch nach wie vor sehr fragile und wenig konsequente Gemeinsame Fischereipolitik.
Ist das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nun europarechtskonform? Man kann es in weiten Bereichen wenigstens so auslegen und es ist zu begrüßen, dass eine Reihe von weiteren europarechtswidrigen Vorschlägen zur Aufweichung der Richtlinien des europäischen Naturschutzrechts gescheitert ist. Eine "1 : 1-Umsetzung" ist es aber nicht geworden, sondern nur eine Umsetzung zu 85 %.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | EurUP 01/2008 (Februar 2008) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Prof. Dr. Detlef Czybulka |
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Herausforderungen für die ackerbauliche Pflanzenproduktion im Klimawandel
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Mit Blick auf die wasserbezogenen Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft im Rahmen des Klimawandels steht, sind zum einen die Extremwetterereignisse und zum anderen der zunehmende Wassermangel in der Vegetationszeit zu nennen.
Die Forstwirtschaft im Interessenkonflikt aus Klimaschutz, Biodiversitätsschutz und Wirtschaftlichkeit - rechtliche Optimierungsmöglichkeiten
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Die Frage, wie Wälder nachhaltig bewirtschaftet werden können, erfährt jüngst nicht nur in Rechtsprechung1 und Literatur, sondern auch bei Gesetzgebung und Politik wieder verstärkt Beachtung. Vor dem Hintergrund, dass der Wald etwa ein Drittel der Fläche Deutschlands ausmacht, ist es auch notwendig, diesen Flächen die ihnen zustehende rechtliche und politische Aufmerksamkeit zu widmen. Zu einemUmdenken über das Verhältnis vonMensch undUmwelt
trägt die Natur selbst bei, welche ihre Zerstörungsgewalt in den letzten Jahren immer wieder vor Augen führte. So ließen die Trockenheit der Hitzesommer 2018‑2020 und 2022, eine damit verbundene Vermehrung von Schädlingen
wie dem Borkenkäfer sowie verheerende Großwaldbrände allein in Deutschland eine wieder aufzuforstende Waldfläche von etwa 450.000 Hektar zurück6 - eine Fläche, die fast doppelt so groß ist wie das Saarland. Zugleich zeichnet sich ab, dass ganz Europa auf eine schwere Dürreperiode zusteuert.
Die Industrieemissionsrichtlinie als Grundvoraussetzung für die Erreichung von Umwelt- und Klimazielen
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Primäres Ziel der IE-RL ist es, schädliche Belastungen auf die Umwelt zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen. Damit ist die IE-RL das Instrument,welches die grundlegendenEU- Umweltprinzipienumsetzt:Sie fußt auf dem Grundsatz der Vorsorge und Vorbeugung, dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip (alle verankert inArt. 191(2)AEUV).
Ausgangszustandsberichte für IPPC-Anlagen - Erfahrungen aus der Praxis
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Die Verpflichtung zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes ergibt sich durch die Vorgaben aus der Industrieemissionsrichtlinie (Europäisches Parlament und Rat, 2010) sowie die erfolgte Umsetzung im österreichischen Recht. Da die genannten IPPC-Tätigkeiten mehrere Branchen betreffen, erfolgte dies in verschiedenen Rechtsmaterien, wobei nachfolgend nur die wichtigsten genannt werden.
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Eigenenergieerzeugung am Produktionsstandort im Lichte des Bau- und Immissionsschutzrechts