Für manchen Vorhabensträger ist der Begriff der Akzeptanz im Zusammenhang mit der Planung eines EBS-Kraftwerks zum Unwort des Jahres geworden. Akzeptanz ist nicht mehr nur ein wünschenswerter Nebeneffekt, der sich spätestens mit Erteilung der Genehmigung und der Realisierung des Vorhabens im Sinne eines Hinnehmens einstellt. Vielmehr kann die fehlende Akzeptanz faktisch zu einem Genehmigungshindernis werden. Das Instrumentarium dafür bietet nicht das Immissionsschutzrecht, sondern das kommunale Planungsrecht und das Instrument des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids. Wenn sich die Standortgemeinde die Bedenken der Bürger zu eigen macht, kann sie das kommunale Einvernehmen verweigern, einen erforderlichen Bebauungsplan nicht aufstellen oder nicht ändern oder das Vorhaben durch eine andere Planung mit Veränderungssperre zu verhindern suchen.
Trotz des Rechtsanspruchs auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 5 und 6 ff. BImSchG können das kommunale Planungsrecht und das Instrumentarium des Bürgerentscheids verfahrensrechtliche Risiken darstellen. Der Auswahl des Standortes und seiner planungsrechtlichen Ausweisung kommt hierbei entscheidende Bedeutung zu: Akzeptanzfördernde Maßnahmen können daher durchaus genehmigungsrechtliche Relevanz erlangen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im förmlichen Genehmigungsverfahren selbst ist nicht oder nur in sehr geringem Umfang geeignet, Akzeptanz zu fördern. Eine Öffentlichkeitsarbeit muss daher dem Genehmigungsverfahren vorangehen und den Weg in das Verfahren vorbereiten. Die Einhaltung freiwilliger Umweltstandards zur Unterschreitung gesetzlicher Vorsorgewerte
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
| Quelle: | Planung von Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerken (2007) (September 2007) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Prof. Dr. Andrea Versteyl |
| Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
| Artikel weiterempfehlen | |
| Artikel nach Login kommentieren | |
Europäische Rechtsvorgaben und Auswirkungen auf die Bioabfallwirtschaft in Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Bioabfälle machen 34 % der Siedlungsabfälle aus und bilden damit die größte Abfallfraktion im Siedlungsabfall in der EU. Rund 40 Millionen Tonnen Bioabfälle werden jährlich in der EU getrennt gesammelt und in ca. 4.500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt.
Vom Gärrest zum hochwertigen Gärprodukt - eine Einführung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Auch mittel- bis langfristig steht zu erwarten, dass die Kaskade aus anaerober und aerober Behandlung Standard für die Biogutbehandlung sein wird.
Die Mischung macht‘s - Der Gärrestmischer in der Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Zur Nachbehandlung von Gärrest aus Bio- und Restabfall entwickelte Eggersmann den Gärrestmischer, der aus Gärresten und Zuschlagstoffen homogene, gut belüftbare Mischungen erzeugt. Damit wird den besonderen Anforderungen der Gärreste mit hohem Wassergehalt begegnet und eine effiziente Kompostierung ermöglicht.