Die aktuellen Erfahrungen bei Genehmigungsverfahren für Ersatzbrennstoffkraftwerke (EBS-Kraftwerke) zeigen, dass es in der Bevölkerung nach wie vor große Akzeptanzprobleme für Anlagen zur Verwertung von Abfällen durch thermische Verfahren gibt. Trotz langjährig bewährter Rauchgasreinigungstechniken und umfassender Emissionsüberwachungsvorschriften, trotz des Deponierungsverbotes unbehandelter Abfälle und trotz der aus der Sicht des Klimaschutzes gebotenen thermischen Verwertung des in Abfällen enthaltenen Energieinhaltes haben EBS-Kraftwerke ein Imageproblem, das zum Teil von Interessensgruppen gezielt geschürt und verstärkt wird.
Für EBS-Kraftwerke ist im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrages eine Immissionsprognose für die Zusatzbelastung durch Luftschadstoffe einzureichen. Das Ziel eines zügigen, schlanken und rechtssicheren Genehmigungsverfahrens ist nur zu erreichen, wenn diesem zentralen Punkt der Antragsunterlagen besondere Sorgfalt gewidmet wird. Der vorliegende Beitrag fasst die gutachtlichen Erfahrungen aus einer Vielzahl von laufenden und abgeschlossenen Genehmigungsverfahren zusammen und leitet hieraus Handlungsempfehlungen für künftige Vorhaben ab.Aufgrund der Länderhoheit des immissionsschutzrechtlichen Vollzugs haben sich nach Novellierung der TA Luft 2002 deutlich unterschiedliche Vorgehensweisen in den einzelnen Bundesländern ausgebildet. Hier besteht aus gutachtlicher Sicht dringend Abstimmungs- und Handlungsbedarf, z.B. über den LAI/Länderausschuss für Immissionsschutz.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Planung von Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerken (2007) (September 2007) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Norbert Suritsch |
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