Schadstoffbilanzierung im Rahmen der Genehmigungsplanung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen

Im Rahmen der Genehmigung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen werden in Deutschland zunehmend durchgängige Stoffbilanzen für alle nach der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (17. BImSchV) begrenzten Stoffe gefordert. D.h., der Weg eines Stoffes soll von seinem Eingang im Inputmaterial (Hausmüll, Ersatzbrennstoff, usw.) über den gesamten Behandlungsprozess mitverfolgt werden können, so dass sein letztendlicher Verbleib in einem der Outputströme (Schlacke, Filterasche, Abgas, usw.) quantifizierbar ist. Die Erstellung einer verlässlichen durchgängigen Schadstoffbilanz für eine noch nicht existierende Anlage erweist sich jedoch als schwierig, da die Verteilung der Stoffe während des Verbrennungsprozesses von unterschiedlichsten Faktoren wie Brennstoff, Feuerungssystem und Prozessbedingungen abhängt.

Eine Schadstoffbilanzierung im Rahmen der Genehmigungsplanung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen setzt eine genaue Kenntnis des Stoffinputs und dessen Verteilung über den Behandlungsprozess voraus. Für eine noch nicht existierende Anlage ist jedoch weder das eine noch das andere bekannt, so dass nur auf typische Zusammensetzungen des Brennstoffs und veröffentlichte Transferkoeffizienten anderer Anlagen – soweit überhaupt Verteilungsfunktionen für Vergleichsanlagen existieren – zurückgegriffen werden kann. Das Transferverhalten von Stoffen innerhalb des Verbrennungsprozesses wird jedoch durch eine Reihe brennstoffspezifischer, konstruktiver, prozesstechnischer und betrieblicher Randbedingungen beeinflusst. Das heißt, Transferkoeffizienten sind keinesfalls konstant, sondern stark anlagenspezifisch und eine Übertragbarkeit von einer Anlage auf eine andere bietet keine belastbaren Ergebnisse. Sowohl der Input als auch dessen Verteilung müssen so grob abgeschätzt werden, dass die darauf basierende Bilanz zwar durchgängig erscheint, aber aufgrund der vielen Unsicherheiten kaum noch die Realität widerspiegelt. Eine verlässliche Schadstoffbilanzierung für eine erst in der Planung befindliche Anlage kann es somit nicht geben und sollte genehmigungsseitig daher auch nicht eingefordert werden.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Planung von Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerken (2007) (September 2007)
Seiten: 21
Preis: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. Margit Löschau
 
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