In der jüngsten Vergangenheit hat es zum Teil heftige Diskussionen darüber gegeben, wann einer Müllverbrennungsanlage aus politisch/juristischer Sicht der Status einer energetischen Verwertung zuzuordnen ist oder nicht. Dabei sind die Irritationen u.a. auch dadurch entstanden, dass beide vorgenannte Betrachtungsweisen und damit zusammenhängende Argumente miteinander vermischt wurden. Trennt man beide Sichtweisen sorgfältig, ist auch insgesamt ein Weg vorgezeichnet, wie das Problem zur Einordnung zu beheben ist. Dazu soll im Folgenden ein Beitrag geliefert werden.
1. Die VDI-Richtlinie 3460 [2] basiert auf bekannten und bewährten ingenieurtechnischen Kenntnissen und ist damit die Grundlage der Bewertung der Energieeffizienz von Müllverbrennungsanlagen, insbesondere vor dem Hintergrund der Optimierung.
2. Die R1-Formel [3] hat eine politische Ordnungsfunktion zur Unterscheidung von R1 und D10 (R1 als Fachbegriff).
3. Bei Unterscheidung der beiden vorgenannten Betrachtungsweisen 1. und 2. ist die Bezugnahme in der VDI-Richtlinie 3460 auf R1 damit nicht erforderlich.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Energie aus Abfall 3 (2007) (September 2007) |
Seiten: | 14 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Professor Dr.-Ing. Michael Beckmann Ferdinand Kleppmann Dipl.-Ing. Johannes J. E. Martin Prof. Dr.-Ing. Reinhard Scholz Prof. Dr.-Ing. Helmut Seifert |
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