Gegenstand der Abhandlung ist die Frage, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, in Anhängen von Rechtsverordnungen "amtliche Anmerkungen" zum Text aufzunehmen. Die Antwort auf die Frage ist dringlich, weil diese deutsche Regelungstechnik, die wohl in Europa einmalig ist, jetzt auch in Richtlinien der EG Verwendung finden soll. Im Ergebnis wird diese Regelungstechnik abgelehnt, weil sie – generell – mit verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht in Einklang zu bringen ist, und weil diese Technik – speziell – nicht zur Rechtssicherheit beiträgt, sondern das Gegenteil bewirkt.
1. Deutsches Recht
a. Bestandsaufnahme
b. Die grundgesetzlichen Maßstäbe für die rechtliche Zulässigkeit der Fußnotentechnik
c. Die Überprüfung der Fußnotentechnik – generell
d. Die Überprüfung der Fußnotentechnik – speziell
2. Europäisches Recht
a. Bestandsaufnahme
b. Die europarechtlichen Maßstäbe für die rechtliche Zulässigkeit der Fußnotentechnik
c. Die Überprüfung der Fußnotentechnik – generell
d. Die Überprüfung der Fußnotentechnik – speziell
3. Zusammenfassung
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 01 / 2008 (Januar 2008) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Professor Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine |
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