Die Europäische Landschaftskonvention

Germany is one of the few member states of the Council of Europe to have neither signed nor ratified the European Landscape Convention (ELC), or Florence Convention. The aims, structure and philosophy of this rather anthropocentric international treaty which came into force in the year 2004 are explained. Interpreted as being complementary to the Berne Convention of 1979, the ELC has the potential to enhance the engagement and participation of regional populations in issues concerning their typical landscapes. The European Community should sign the convention, too, and transpose it into a directive.

Im Ergebnis plädiere ich dafür, dass die Europäische Gemeinschaft, Deutschland und Österreich sich den romanisch-gallischen Kräften anschließen und die Konvention unterzeichnen und ratifizieren.58 Die EG setzte damit konsequent ihren Ansatz der Öffentlichkeitsbeteiligung in ihrer – weit verstandenen – Umweltpolitik fort und hat deshalb auch die Innenkompetenz zum Erlass einer Richtlinie, die einen Rahmen für die Mitgliedstaaten zur Etablierung von territorialer Kohärenz der Kulturlandschaften vorgibt. Die Klassifizierungsaufgabe ist in den Ländern zu leisten und auch zu schaffen; Forschungsvorhaben, die es auch jetzt bereits gibt, müssten ein wenig "umgepolt" werden. Die Ausgaben hierfür müssen nicht den Haushalt der Umwelt- oder gar der Naturschutzverwaltungen belasten, sondern betreffen die Ressorts Regional- und Landesplanung; auch die Landwirtschaftsministerien könnten hier eingebunden werden und die Fördermittel der EG so besser nutzen. Bereits 1995 wurde in Sofia eine gesamteuropäische Strategie für landschaftliche und biologische Vielfalt von allen 55 Teilnehmerländern angenommen.59 Die Strategie zielte auf die Erhaltung und Verbesserung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt in Europa. Der frühere Schwachpunkt in diesem System, nämlich die mangelhafte Umsetzung der Berner Konvention, ist über das Gemeinschaftsrecht, nämlich die Habitat- und Vogelschutzrichtlinie nahezu beseitigt worden. Der seinerzeitigen Initiative verdanken wir methodische Grundlagen und das Aktionsthema 4 dieser Strategie, nämlich den Schutz der Landschaften. Dass der Schutz der Landschaften eher unterentwickelt ist, wie Wascher festgestellt hat, trifft auch heute noch zu.60 Die Komplexität und Novität einer europaweit abgestimmten Landschaftspolitik ist eine Herausforderung, sie ist aber auch eine Chance. Als komplementärer Strang zur Naturschutzpolitik kann sie – zumal Förderinstrumente aller Art offen stehen – den ökonomisch und räumlich begrenzten Wirkungsspielraum (auch) des Naturschutzes deutlich aufweiten.61 Die von der Konvention angestrebte Bewusstseinsbildung und Beteiligung der Bevölkerung kann vielleicht auch die immer mehr verfallende "Öffentlichkeitsbeteiligung" nach deutschem Recht zu neuem Leben erwecken und neue Konzepte anregen. Deshalb sollte im Rahmen der Vorschriften zur Öffentlichkeitsbeteiligung im allgemeinen Teil des künftigen UGB eine "Öffnungs- und Experimentierklausel" eingebaut werden. Die weitere Umsetzung der Konvention bliebe – mit Ausnahme der Koordinationsfunktion des Bundes – den Bundesländern überlassen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUp 06/2007 (Dezember 2007)
Seiten: 9
Preis: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Detlef Czybulka
 
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