Grundwassermonitoring in Sachsen gemäß den Anforderungen der WRRL

Für die 77 Grundwasserkörper in Sachsen wurden spezifische
Beschaffenheitsmuster erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurden die spezielle hydrochemisch geprägte Beschaffenheit und eine Beurteilung eventuell vorhandener Beeinflussungen ermittelt. Mit diesem Kenntnisstand wurden 183 Messstellen für die überblicksweise Überwachung gemäß Anhang 5 der WRRL ausgewählt. Innerhalb so genannter "Repräsentanzgebiete" um die Messstellen herum ist somit ein Vergleich mit grundwasserkörperbezogenen Kenngrößen möglich.

Nach den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) [1] ist gemäß Artikel 4 bis 2015 ein flächendeckend guter Zustand des Grundwassers in den durch die Mitgliedsländer ausgewiesenen Grundwasserkörpern zu erreichen. Zur Überwachung des Grundwassers sind gemäß Artikel 7 und 8 der Richtlinie Messnetze aufzubauen. Das Überwachungsnetz zur chemischen Charakterisierung muss bis Ende 2006 aufgebaut sein. Anforderungen an die Überwachungsmessnetze werden in Anhang V Nr. 2 der WRRL formuliert. Die Konzeption des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (LfUG) zur Grundwasserüberwachung [2] legt die Umsetzungsstrategie für Sachsen fest.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall (01-02/2007) (Januar 2007)
Seiten: 6
Preis: € 10,90
Autor: Karin Kuhn
Dr. Barbara Gabriel
Dr. Stephan Hannappel
 
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