Die Wasserrahmenrichtlinie fordert auch die ökologische Sanierung von Fließgewässern. Die Nutzung eigendynamischer Prozesse in Fließgewässern kann dabei ein effektiv wirkendes Instrument sein. Am Beispiel der Sanierung des Klosterbaches werden Technologien der Stimulierung von eigendynamischen Prozessen beschrieben und erste Ergebnisse zur morphologischen Entwicklung des Baches diskutiert.
Mit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie [1] gelten erhöhte Anforderungen im nationalen wie europäischen Gewässerschutz. Bei Oberflächengewässern ist in der Richtlinie als übergeordnetes Ziel die Erreichung oder Beibehaltung einer zumindest guten ökologischen Qualität und eines guten chemischen Zustandes festgelegt. Wird über genormte und am Referenzzustand des jeweiligen Gewässertyps ausgerichtete Bewertungsverfahren ermittelt [2], dass diese Ziele verfehlt werden, so müssen prioritär bei Gewässern mit einem Eigeneinzugsgebiet von ≥ 10 km2 (Fließgewässer) bzw. einer Flächengröße von 50 ha (Standgewässer) Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Folgende Zielkriterien werden dabei vornehmlich angestrebt [3]:
Erreichung oder Beibehaltung einer möglichst hohen ökologischen Funktionalität des Gewässers durch Schutz und/oder Sanierungsmaßnahmen (Verbesserung der Lebensraumfunktionen mit dem Ziel einen guten ökologischen Zustand/Potenzial zu erreichen sowie der Förderung typspezifischer Strukturen und Artenvergesellschaftungen)
Schaffung der ökologischen Durchgängigkeit
Vermeidung und Verminderung von Einträgen gefährlicher Stoffe
Minimierung des Nähr und Schadstoffeintrages
Erhalt oder Verbesserung des Zustandes der vom Gewässer abhängigen Landökosysteme
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall (10/2007) (Oktober 2007) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dr. Volker Thiele Dipl.-Ing. Klaudia Lüdecke Dipl.Agr. Hardo Wanke |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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