Es war eines der umfangreichsten und komplexesten Gesetzgebungsvorhaben, die in der Geschichte der Europäischen Union abgeschlossen wurden – das neue europäische Chemikalienrecht REACH. Fast zehn Jahre lang wurde darüber intensiv diskutiert und verhandelt, am 1. Juni 2007 ist die REACH-Verordnung nun in Kraft getreten. In den kommenden Jahren wird ihre Umsetzung Hersteller, Importeure und Anwender von Chemikalien vor große Herausforderungen stellen.
Für Unternehmen ist es deshalb wichtig, sich jetzt sorgfältig vorzubereiten, um insbesondere die REACH-Vorgaben
für die Vorregistrierung und Registrierung von Stoffen fristgerecht erfüllen zu können. Denn unter REACH darf ab dem 1. Juni 2008 ein Stoff als solcher oder als Bestandteil einer Zubereitung nur noch dann von einem Unternehmen in Mengen von über einer Tonne pro Jahr hergestellt, importiert oder in Verkehr gebracht werden, wenn er vorher registriert wurde (Art. 5, 6 und 7 in Verbindung
mit Art. 141). Unter bestimmten Bedingungen können Hersteller und Importeure Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren für die Registrierung von Stoffen in Anspruch nehmen. Hierzu müssen sie rechtzeitig alle diese Stoffe zwischen dem
1. Juni 2008 und dem 1. Dezember 2008 vorregistrieren.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | StoffR 05/2007 (Juli 2007) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Dr. Dieter Fink Dr. Angelika Hanschmidt Dr. Michael Lulei |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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