REACH: Die Bedeutung der Vorregistrierung**

Die REACH-Verordnung1 ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie schreibt vor, dass ab dem 1. Juni 2008 ein Stoff als solcher oder als Bestandteil einer Zubereitung nicht mehr von einem Unternehmen in Mengen von über einer Tonne pro Jahr hergestellt, importiert oder in Verkehr gebracht werden darf, wenn er nicht vorher registriert wurde.

Dies gilt u. a. auch für isolierte Zwischenprodukte, Monomere und andere Stoffe in Polymeren sowie für Stoffe, die bei vorgesehenen Verwendungen aus Erzeugnissen freigesetzt werden sollen (Art. 5, 6 und 7 in Verbindung mit Art. 141)2.
Übergangsfristen: Die REACH-Verordnung sieht Übergangsfristen für die Registrierung vor. Um von diesen zu profitieren, muss jeder Hersteller / Importeur seine Stoffe vorregistrieren. Die dann gewährten Übergangsfristen orientieren sich an den Stoffeigenschaften (CMR 1 und 23, R 50/534) sowie an der Herstellungs- bzw. Importmenge für die Registrierung und laufen dann jeweils bis zum
1. Dezember 2010, bis zum 1. Juni 2013 oder bis zum 1. Juni 2018 (Art. 28 in Verbindung mit Art. 23). Falls keine Vorregistrierung erfolgt, muss ein Stoff bereits bis zum 1. Juni 2008 mit einem zum Teil sehr umfangreichen Dossier registriert werden.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 04/2007 (Juli 2007)
Seiten: 7
Preis: € 25,00
Autor: Dr. Dieter Fink
Dr. Angelika Hanschmidt
Dr. Michael Lulei
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland

Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens - ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.

Klimaschutzrecht und Erzeugung erneuerbarer Energien in der Schweiz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Verschachtelte Gesetzgebung unter politischer Ungewissheit