In der deutschen Entsorgungswirtschaft erfreuen sich Formen interkommunaler Kooperationen seit einiger Zeit wachsender Beliebtheit. Die Renaissance öffentlicher Zusammenarbeit, vor allem in Form von Zweckverbänden, hat vornehmlich zwei Gründe: Zum einen ist in Deutschland die übliche Praxis interkommunaler Vereinbarungen durch öffentlich-rechtlichen Vertrag höchstrichterlich untersagt worden. Zum anderen wuchs aufgrund europarechtlicher Vorgaben der Ausschreibungsdruck für Vergaben öffentlicher Aufträge an mehrheitlich in öffentlicher Hand befindliche gemischtwirtschaftliche Untenehmen, so dass diese Form der Zusammenarbeit stark an Anziehungskrafteinbüßte.
Die Flucht in den Zweckverband“ ist gerade aus ordnungspolitischer Sicht höchst fragwürdig. Entsprechend
haben die Möglichkeiten der ausschreibungslosen Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit
auch in Brüssel für politischen Zündstoff gesorgt. Das Ergebnis kontroverser Diskussionen war ein Kompromiss zwischen den beiden großen Fraktionen des Europäischen Parlaments. In einer unverbindlichen Entschließung hat das Europäische Parlament die Unterscheidung in der deutschen Rechtsprechung in mandatierende“ und delegierende“ Aufgabenübertragung aufgegriffen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 05 (November 2007) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Stefan Brost |
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