Für die in Artikel 8 des 6. Umweltaktionsprogramms der EU aus dem Jahre 2002 festgeschriebenen Zielsetzung, die Ressourceneffizienz zu steigern, ist ein nachhaltiger Umgang mit Abfällen und natürlichen Ressourcen erforderlich. Dies entspricht auch dem im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Perspektiven für Deutschland“ bis zum Jahre 2020 festgelegten Zielsetzung, die Ressourcenproduktivität zu verdoppeln.
Die Abfallwirtschaft hat seit Mitte der 80er Jahre einen enormen Paradigmenwechsel vollzogen. Wurden Abfälle bis dahin fast ausschließlich beseitigt, hat sich die Abfallwirtschaft sukzessive zu einer ressourcen- und klimaschonenden Kreislaufwirtschaft
entwickelt. Dazu diente auch die Abfallgesetzgebung (KrW-/AbfG) mit seinen Grundpflichten, nach denen eine der Art und Eigenschaft des Abfalls entsprechend hochwertige Verwertung anzustreben ist“ (§5,2) und Vorrang hat die besser umweltverträgliche
Verwertungsart“ (§6,1). Trotzdem verbleiben auch in Deutschland noch weitere Möglichkeiten, die Abfallwirtschaft in Richtung einer nachhaltigen d.h. unter den Aspekten des Ressourcenschutzes, der Energieeffizienz und des Klimaschutzes
optimalen Kreislaufwirtschaft zu entwickeln. Unter den Biomasseabfallströmen (Knappe et al., 2007) lässt sich dies an den nachfolgend genannten zwei Beispielen - Bioabfällen aus Haushalten sowie Reststoffen aus der Tierkörperbeseitigung - aufzeigen.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 68. Informationsgespräch (Dezember 2007) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Geogr. Florian Knappe |
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