Eine kommunale Beschaffungskooperation ist regelmäßig zulässig, sofern ein Marktanteil von 15% auf den jeweiligen Nachfragemärkten nicht überschritten wird. Bleibt die 15%-Schwelle unterschritten, sprechen gute Gründe dafür, dass es bereits an einer Spürbarkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung fehlt und damit der Tatbestand von § 1 GWB nicht erfüllt ist.
Jedenfalls aber kommt eine Freistellung als Mittelstandskartell nach § 3 GWB in Betracht, wobei eine Freistellung auch bei Überschreiten der 15%-Schwelle nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, sondern lediglich die Widerlegung der Vermutung einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung voraussetzt.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 68. Informationsgespräch (Dezember 2007) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | RA Hartmut Gaßner |
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