WAS BEDEUTET REACH GRUNDSÄTZLICH FÜR DAS RECYCLING? REACH bedeutet Registration (Registrierung), Evaluation (Bewertung) und Authorization (Zulassung) von chemischen Stoffen. Unter Stoffe“ versteht man Einzelstoffe im Sinne des Chemikalienrechts, es sind damit keine Werkstoffe gemeint.
Unter die Verordnung fallen auch Zubereitungen und Erzeugnisse, zu denen auch sämtliche
Stahlschrotte gehören. Die Registrierung ist ein Kernelement von REACH. Mit ihr
sollen zukünftig die chemischen Stoffe auf dem Europäischen Markt erfasst und
hinsichtlich ihrer Anwendung bewertet werden. Abfälle sind derzeit verordnungsrechtlich
generell ausgenommen, Sekundärrohstoffe jedoch nicht. Werden also chemische
Stoffe in einem Rückgewinnungsverfahren aufbereitet und wieder in Verkehr
gebracht, sind sie von REACH betroffen. Bei der Aufbereitung von Schrotten gemäß
Sortenliste werden keine registrierungspflichtigen Stoffe“ zurück gewonnen. Die
Recyclingprodukte enthalten zwar Stoffe (Legierungen, Eisen, elementare Metalle)
gemäß REACH, bleiben jedoch fester Bestandteil in den Erzeugnissen (Blechen,
Stähle). Schrotte gemäß der Sortenliste sind in der Regel von REACH befreit, eine
Ausnahme ist nur dann zu sehen, wenn die Erzeugnisse – also die Aufbereitungsprodukte
– Stoffe mit hohem Gefährdungspotenzial (CMR- und PBT-Stoffe5) in einer
Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent enthalten.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 68. Informationsgespräch (Dezember 2007) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Dipl.-Chem. Beate Kummer |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern strebt bis 2040 Klimaneutralität an. Die Entwässerung der Moore verursacht knapp 30 % der landesweiten Treibhausgasemissionen - hier ist dringender Handlungsbedarf. Seit 2023 fördern AUKM-Programme die Anhebung von Wasserständen in landwirtschaftlich genutzten Mooren. Es zeigen sich viele Fortschritte, die aber weiterhin auf Genehmigungs-, Finanzierungs- und Koordinationshürden stoßen.
Paludikultur als Chance für Landwirtschaft, Bioökonomie und Klima
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Wirtschaftliche Perspektiven sind notwendig, um die Landwirtschaft für die Umstellung von entwässerter Moorboden-Bewirtschaftung auf nasse Moornutzung zu gewinnen. Paludikultur-Rohstoffe bieten großes Potenzial für Klima und Bioökonomie. Erste marktfähige Anwendungen zeigen, dass sich etwas bewegt.