Mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) im Jahre 1996 und dem darin verankerten Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung ist ein wesentlicher Schritt zur Ressourcenschonung gelungen.
Abfälle sind danach in erster
Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und
Schädlichkeit, und in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von
Energie zu nutzen. Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor ihrer Beseitigung,
soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Beides beweisen private
Unternehmen seit vielen Jahren und jetzt, in Zeiten hoher Rohstoffpreise, beginnt
sich auszuzahlen, was wir in unternehmerischer Verantwortung seit Jahren in
Deutschland umsetzen.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 68. Informationsgespräch (Dezember 2007) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Stephan Harmening |
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