Mit der Klimarahmenkonvention von 1997, vorbereitet auf dem Umweltgipfel in Rio de Janeiro 1992, und dem Kyoto-Protokoll wurde ein wichtiger Grundstein für die weltweite Klimapolitik gelegt. Das Kyoto-Protokoll trat 2005 nach der Ratifizierung durch Russland in Kraft. Ziel der Vereinbarung ist, dass die Unterzeichnerstaaten ihre Treibhausgasemissionen verringern. Zu diesem Zweck verpflichteten sich verschiedene Industrie- und Schwellenländer (Annex-I-Staaten1), ihre Emissionen bis 2012 um fünf Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken.
Deutschland und die EU müssen ihren Ausstoß auf 92 Prozent der Emissionen des Jahres 1990 reduzieren. Im Rahmen des Lastenausgleich (Burden Sharing) innerhalb der EU hat sich Deutschland zu einer Verringerung um 21 Prozent verpflichtet. Entwicklungsländern werden keine Reduktionsverpflichtungen auferlegt. Zu den wichtigsten Ergebnissen der Kyoto-Verhandlungen gehört auch die Definition marktorientierter Elemente als Teil des klimapolitischen Instrumentariums, z.B. Emissionshandel, Joint Implementation (JI), Clean Development Mechanism (CDM). Die EUKommission beschloss auf dieser Basis, ab dem Jahr 2005 einen europaweiten Emissionshandel einzuführen. Der Handel mit Zertifikaten, die zum Ausstoß von Treibhausgasen berechtigen, wurde mit der Begrenzung deren Menge marktfähig.
Copyright: | © Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft - TU Dresden |
Quelle: | Band 46 - Anaerobe biologische Abfallbehandlung (September 2006) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Hans-Peter Gottfried Roland Wunderlich |
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