Die Fest-Flüssig-Vergärung steht systematisch zwischen der reinen Feststoffvergärung, die grundsätzlich nur einstufig ausführbar ist, und der ein- oder mehrstufigen konventionellen Nassvergärung. Sie gewinnt gegenwärtig aufgrund ihrer technologischen Vorteile im Vergleich zur Nassvergärung zunehmend an Bedeutung bei der Vergärung nachwachsender Rohstoffe und anderer nichtkonventioneller Einsatzstoffe.
Die verfahrenstechnische Begründung dieser Vorteile liegt in der Umwandlung eines heterogenen Mehrphasensystems bei der Nassvergärung mit den parallel vorliegenden Phasen Flüssigkeit (Wasser mit löslichen organischen und mineralischen Bestandteilen), Feststoff (Substrat bzw. Co-Substrat) und Gas (Biogas) in zwei jeweils zweiphasige Systeme. Das sind die erste Stufe (Fest“) mit einer festen Phase (Substrat) und einer flüssigen Phase (Hydrolysat) und die zweite Stufe (Flüssig“) mit einer flüssigen Phase (Substrat) und einer gasförmigen Phase (Biogas). Die Kopplung der prozesstechnisch streng getrennten Stufen erfolgt also ausschließlich durch den Mengenstrom an Hydrolysat, während die feste Phase und die gasförmige Phase apparatetechnisch völlig getrennt sind. Durch diese strenge Zweistufigkeit stehen nunmehr größere verfahrentechnische Spielräume der Prozessgestaltung und -führung offen, deren Nutzung zu höherer Produktqualität und zu höheren Ausbeuten der eingesetzten Substrate führen können. Darüber hinaus lassen sich nunmehr auch solche Stoffe als Substrate verwenden, deren Einsatz in konventionellen Anlagen nach bisherigem Stand zumindest als kritisch angesehen wurde.
Copyright: | © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft |
Quelle: | Band 46 - Anaerobe biologische Abfallbehandlung (September 2006) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. habil. Günter Busch Dipl.- Ing. Marko Sieber |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern strebt bis 2040 Klimaneutralität an. Die Entwässerung der Moore verursacht knapp 30 % der landesweiten Treibhausgasemissionen - hier ist dringender Handlungsbedarf. Seit 2023 fördern AUKM-Programme die Anhebung von Wasserständen in landwirtschaftlich genutzten Mooren. Es zeigen sich viele Fortschritte, die aber weiterhin auf Genehmigungs-, Finanzierungs- und Koordinationshürden stoßen.