Neuere rechtliche Vorgaben im Bereich Deponiegas – TA-Luft, EEG, Deponieverordnung –

Die Neufassung der TA Luft enthält Anforderungen für Anlagen zur Behandlung oder Nutzung von Deponiegas.

Neben baulichen und technischen Maßnahmen werden auch Emissionsgrenzwerten für diese Anlagen gefordert. 1.1 Deponiegasfackeln In den ersten Entwürfen zur TA Luft war für Deponiegas- und Industriefackeln ein einheitlicher Ansatz vorgesehen. Die Anforderungen wurden von nahezu allen Herstellern von Fackelnanlagen für Deponiegasfackeln als unzureichend und als Rückschritt gegenüber der derzeitigen Genehmigungslage kritisiert. Die Firma Haase Energietechnik hat daraufhin einen eigenen Vorschlag vorgelegt, der von den anderen Herstellern sowie von Verbänden und mehreren Bundesländern unterstützt wurde. Dieser Änderungsvorschlag für Deponiegasfackeln wurde inhaltlich weitgehend in die TA Luft übernommen.



Copyright: © Verlag Abfall aktuell
Quelle: Band 14 - Stilllegung und Nachsorge von Deponien (Februar 2003)
Seiten: 26
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Wolfgang Butz
 
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