Im Jahr 2005 häuften sich nach Feststellungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) die Meldungen, wonach der Anteil der Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen, die sich zur Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen in rechtswidriger Weise weder an einem System zur flächendeckenden, haushaltsnahen Erfassung noch an einer Selbstentsorgungslösung beteiligten, stetig wächst.
Von allen Seiten wurde festgestellt, dass das duale System vielerlei Schlupflöcher für sogenannte Trittbrettfahrer bietet. Eine wirksame Kontrolle der Verursacherpflichten erfolgt nicht. Zwar können theoretisch die jeweils örtlich zuständigen Abfallbehörden die Einhaltung der Rücknahmepflicht bzw. die Beteiligung am System nach § 6 Abs. 3 VerpackV durch die Hersteller und Betreiber überwachen und durchsetzen. In der Praxis geschieht dies jedoch nicht. Auch die Systembetreiber verfügen nicht über wirksame Instrumente bzw. nehmen diese nicht wahr, um die faktische Nutzung der dualen Systems durch Trittbrettfahrer zu unterbinden. Die öffentliche Diskussion hat die Umweltministerkonferenz (UMK) veranlasst, sich für die Erhaltung der haushaltsnahen Erfassung von Wertstoffen auszusprechen und die LAGA zu bitten, auf der Basis der Vollzugserfahrungen der Länder im Einzelnen die gegenwärtige Situation des Wettbewerbs im Bereich der Entsorgung von Verkaufsverpackungen zu analysieren.
Copyright: | © Universität Kassel |
Quelle: | Band 7 - Weiterentwicklung der Abfallsammlung (April 2007) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 6,00 |
Autor: | RA Hartmut Gaßner |
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