Für die Sammlung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sind die Gemeinden, Städte und Landkreise verantwortlich. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, den so genannten ÖRE“, haben die Aufgabe, Altgeräte aus privaten Haushalten bei geeigneten Sammelstellen entgegenzunehmen.
Auch die Handelsunternehmen oder Fachmärkte können von privater Seite stammende Altgeräte bei den ÖRE abgeben. Darüber hinaus können auch Kleingewerbetreibende Altgeräte gleicher Art und Menge, wie sie bei privaten Haushalten anfallen, den Kommunen übergeben. Die Ausgestaltung der Erfassung bleibt den Kommunen überlassen. Sie können Sammelstellen vorsehen oder zusätzlich Abholungen anbieten. Die Art und Weise, wie derartige Hol- und Bringsysteme kombiniert werden und wie viele Sammelstellen von einer Kommune einzurichten sind, wird in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten und der Bevölkerungsdichte festlegt. Damit baut die Sammlung in zahlreichen Kommunen auf die dort bereits gut funktionierenden getrennten Sammelsysteme auf. Über die jeweiligen Möglichkeiten und Bedingungen für die Rückgabe von Altgeräten müssen die Gemeinden die privaten Haushalte informieren.
| Copyright: | © Universität Kassel |
| Quelle: | Band 5 - Stoffströme der Kreislaufwirtschaft (Januar 2006) |
| Seiten: | 8 |
| Preis: | € 4,00 |
| Autor: | Günter Wuttke |
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