Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist seit dem 1. Juni 2005 durch eine Übergangsphase gekennzeichnet, weil die notwendigen Behandlungskapazitäten noch nicht in allen Bereichen dauerhaft und sicher zur Verfügung stehen. Gleichwohl werden Siedlungsabfälle aus Haushaltungen und Gewerbe nicht mehr unbehandelt abgelagert, auch wenn noch eine geraume Zeit Zwischenlager betrieben werden müssen, bis für alle Abfälle ausreichende Kapazitäten geschaffen sind.
Mit der Nutzung dieser Abfallteilströme zur Energieerzeugung leistet die deutsche Abfallwirtschaft einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz und trägt zur Sicherung und Erhaltung der Energieversorgung dauerhaft bei. Dieser Beitrag wird z. Zt. vor allem durch Müllverbrennungsanlagen geleistet, die sowohl Strom als auch – teilweise – Wärme für den regionalen und überregionalen Energiemarkt liefern. Für die Zukunft wird es bedeutsam sein, Kraftwerke für Ersatzbrennstoffe an den Markt zu bringen, die einerseits den Wärme- und Strombedarf energieintensiver Betriebe abdecken, gleichzeitig aber auch zur Entsorgung der noch zwischengelagerten Abfälle notwendig sind. Die Signale aus dem Markt stimmen grundsätzlich hoffnungsfroh, weil sie zeigen, dass der Bedarf vorhanden ist; gleichwohl müssen alle Beteiligten noch lernen, dass marktwirtschaftliches Verhalten von Angebot und Nachfrage bestimmt wird und deshalb Investitionsentscheidungen auch davon abhängen, dass Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Wenn deshalb Abfallbesitzer sich z. Zt. scheuen, langfristige Verträge einzugehen, die sie eigentlich zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für ihre Abfälle bräuchten, dürfen sie sich nicht wundern, wenn auf der anderen Seite Investitionsentscheidungen nicht getroffen werden. So verständlich das Warten auf günstige Preise ist, so müssen gerade öffentlichrechtliche Entsorgungsträger auch ihre Gesamtverantwortung im Rahmen der Daseinsvorsorge sehen. Wer nur auf den Spotmarkt setzt und seine Abfallentsorgungspflichten meint im Discount erledigen zu können, wird irgendwann an den fehlenden Kapazitäten scheitern. Deshalb gehört die dauerhafte Gewährleistung der Entsorgungsmöglichkeit jedenfalls für eine absehbare Grundmenge zu den abfallwirtschaftlichen Grundpflichten öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger.
Copyright: | © Universität Kassel |
Quelle: | Band 5 - Stoffströme der Kreislaufwirtschaft (Januar 2006) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 6,00 |
Autor: | MinDir Dr. Helge Wendenburg |
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