Hat die Scheinverwertung nach dem 1. Juni 2005 ein Ende?

Die aktuelle Situation in der Abfallwirtschaft ist durch einen Kampf um die Abfälle geprägt. Dies gilt für Abfälle aus dem gewerblichen Bereich ebenso wie für Abfälle aus privaten Haushalten. Die gesetzlichen Regelungen lassen in Teilen Spielräume, die unterschiedlich interpretiert werden und den Markt der Abfälle sowie das kommunale Planen und Handeln beeinflussen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ging davon aus, dass bei Inkrafttreten des Deponierverbotes von unbehandelten Abfällen zum 1.6.2005 für Siedlungsabfallmengen zur Beseitigung ausreichend Vorbehandlungskapazität vorhanden sind, wenn die geplanten und im Bau befindliche Kapazitäten realisiert werden. Es wurde allenfalls mit Übergangsproblemen für einige Monate gerechnet. Darüber hinaus zeigen sich regionale Lücken bei den vorhandenen Behandlungskapazitäten z.B. in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Hessen. Mit der Verknappung der Vorbehandlungskapazitäten ab 01.06.2005 entsteht zumindest übergangsweise ein Anbietermarkt mit tendenziell steigenden Behandlungspreisen für am Markt handelbare Abfälle (das Maximum scheint schon überschritten).



Copyright: © Universität Kassel
Quelle: Band 5 - Stoffströme der Kreislaufwirtschaft (Januar 2006)
Seiten: 8
Preis: € 4,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Ulrich Siechau
 
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