Seit dem 24. März 2006 bestimmt nun das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) über das Miteinander der an der Entsorgung der Altgeräte Beteiligten. Es weist den Herstellern eine ganze Reihe von Pflichten z.B. bei der Produktion und dem Inverkehrbringen von Elektrogräten aber auch gerade hinsichtlich der Entsorgung zu. Produktverantwortung heißt in diesem Zusammenhang das Stichwort.
Das Gesetz hat aber auch eine ganze Reihe bewährter Elemente aus der bisherigen Entsorgungspraxis übernommen. In vielen Regionen haben die kommunalen Entsorgungsträger schließlich bereits seit Jahren ein funktionierendes System der Getrennterfassung von Elektro- und Elektronikgeräten aus privaten Haushalten aufgebaut. Alles deutet darauf hin, dass auch künftig der Schwerpunkt bei der Annahme und Sammlung der Altgeräte auf kommunalen Schultern liegen wird. Für den Kunden gibt es nach außen so zwar einen nahtlosen Übergang. Konnte das Altgerät bisher auf dem Recyclinghof abgegeben werden, so ist das auch jetzt immer noch so. Allein schon durch die wohl fast überall erforderlich gewordenen zusätzlichen Sammelcontainer hat sich für die betroffenen Gebietskörperschaften jeweils in Abhängigkeit von Art und Umfang der bisherigen Sammlung aber doch einiges geändert. Durch die zentrale Zuweisung der Entsorgungsverpflichtungen muss mit den unterschiedlichsten Entsorgungsunternehmen zusammengearbeitet werden. Der Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) soll nachfolgend als ein Beispiel für bisherige Erfahrungen und aktuelle Entwicklungstendenzen dienen. Der WZV wird z.Z. von 94 Mitgliedsgemeinden getragen. Das Verbandgebiet liegt in Schleswig- Holstein.
Copyright: | © Universität Kassel |
Quelle: | Band 5 - Stoffströme der Kreislaufwirtschaft (Januar 2006) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Torsten Höppner |
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