Stadt und Landkreis Göttingen betreiben seit 1988 eine gemeinsame Deponie im südlichen Gebiet des Landkreises Göttingen, in Deiderode. In Hinblick auf den 31.5.2005 bereiten beide Gebietskörperschaften die Schließung der Deponie sowie die Entwicklung von Alternativen Entsorgungsverfahren ab dem 1.6.2005 vor.
Auf Grund der vorhandenen, teilweise bereits über 2005 hinaus ausgebauten Deponie-kapazität planen beide Gebietskörperschaften eine gemeinsame biologisch-mechanische Abfallvorbehandlungsanlage. Wichtiges Entscheidungskriterium für diese Art der Vorbehandlung, bei der rund 50% der Abfälle des Inputstromes depo-niert werden können, war darüber hinaus die Unmöglichkeit, die noch nicht abge-schriebenen Investitionskosten der Deponie nach dem 1.6.2005 in die Gebühren ein-zurechnen. Es hätte eine Sonderabschreibung zu Lasten des allgemeinen Haushal-tes gebildet werden müssen. Dieser Nachteil wurde allerdings auf Betreiben von un-ter Anderen der Stadt und des Landkreises Göttingen im Dezember 2002 durch das Niedersächsische Landesparlament geändert. Damit war das zweite, wesentliche Entscheidungskriterium hinfällig. Die thermische Abfallverwertung war damit als wirt-schaftlich gleichwertige, also unvorbelastet durch Restbuchwerte, in den Bereich der möglichen Alternativen gerückt. Alle alternativen Verfahren waren nun gleichmäßig durch über lange Zeiträume gebildete Abschreibungen aus der vorzeitigen Schlie-ßung der Deponie, dem sogenannten Deponierucksack" belastet.
Copyright: | © Universität Kassel |
Quelle: | Band 4 - Optimierung der Abfall-Logistik (Januar 2005) |
Seiten: | 13 |
Preis: | € 6,50 |
Autor: | Uwe Kausch Franz Rottkord |
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